Lexikon -Versicherungsvertrag

Ein Versicherungsvertrag ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, der zu vergleichen ist mit einem Garantievertrag oder einer Ausfallbürgschaft. Er besteht aus:

  • dem Antragsformular
  • dem Versicherungsschein
  • Verbraucherinformationen
  • Versicherungsbedingungen
  • und evtl. weiteren definierten Schriftstücken.
Im Versicherungsvertrag muss folgender Inhalt hinterlegt werden:
  • Wesen und Form des Vertrages
  • Vorläufige Deckungszusage
    • Versicherungsbeginn, Versicherungsdauer und Beendigung des Versicherungsvertrages
  • Versicherungspolice
  • Verjährung
  • Pflichten des Versicherungsnehmer
  • Pflichten des Versicherer

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